Frag den Makler: Wissenswertes zum Energieausweis

Energieausweis, mit Bauplänen, Taschenrechner, Modellhaus und Geld

Der Energieausweis wird bei vielen unserer Kunden – Eigentümern wie Interessenten – erst dann zum Thema, wenn es um den Verkauf oder Kauf von Immobilien geht. Entsprechend groß sind oftmals die Fragezeichen, wenn es um die wichtigsten Fakten zum Energieausweis geht.

Was ist wichtig für Eigentümer?

Der Energieausweis muss dann vorgelegt werden, wenn die Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Liegt er nicht vor, droht ein Bußgeld.

Was ist wichtig für Käufer?

Der Eigentümer muss Ihnen den aktuellen Energieausweis spätestens auf Nachfrage in Kopie vorlegen – sowohl beim Kauf als auch bei der Vermietung.

Warum braucht man einen Energieausweis?

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises brachte die Energieeinsparverordnung (EnEV), die 2021 durch das Gebäudeenergiengesetz (GEG) abgelöst wurde. Der Energieausweis soll es Eigentümern und Käufern erleichtern, den energetischen Zustand einer Immobilie einzuschätzen – unter anderem für den realen Energieverbrauch sowie Modernisierungsarbeiten.

Wann ist der Energieausweis verpflichtend?

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Vorlage eines aktuellen Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Immobilien vor. In der Regel bei Besichtigungen, spätestens aber, wenn der Interessent nachfragt, ist der Energieausweis (in Kopie) vorzulegen. Liegt ein gültiger Energieausweis bereits dann vor, wenn die Immobilie in kommerziellen Medien inseriert wird, müssen die Angaben verpflichtend gemacht werden.

Legen Eigentümer keinen Energieausweis vor, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Auch in anderen Fällen können Strafen drohen – etwa, wenn der Eigentümer falsche Daten für die Ausstellung bereitstellt oder falsche Angaben in Immobilienannoncen zu den Energiekennwerten macht.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht bestehen nur für Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden; die weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche haben; denkmalgeschützte Häuser und Immobilien, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten pro Jahr vorgesehen sind (z. B. Ferienhäuser).

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt einen Verbrauchs- und einen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt den tatsächlichen Energieverbrauch, der abhängig von den Bewohnern variieren kann. Dem Bedarfsausweis liegt der durchschnittliche Energiebedarf zugrunde, der je nach Heizgewohnheiten der Bewohner oder Außentemperatur vom realen Verbrauch abweichen kann.

Wann Sie als Eigentümer welche Art von Energieausweis wählen müssen, regelt der Gesetzgeber ebenfalls:

  • Für Häuser mit maximal vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht energetisch saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.
  • Für Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten, für Häuser, die vor 1977 errichtet und energetisch saniert wurden, sowie Häuser, die nach 1977 errichtet wurden, gilt die Wahlfreiheit beim Energieausweis.

Wer kann den Energieausweis ausstellen?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur spezielle Fachleute befähigt, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau oder Gebäudetechnik.

Als Immobilienmakler kümmern wir uns um die Erstellung eines gültigen Energieausweises, damit dieser rechtzeitig zur Besichtigung vorliegt. Bei der Immobiliensuche in Darmstadt und Frankfurt achten wir für Interessenten ebenfalls darauf, dass ein aktueller Energieausweis vorliegt. Fragen Sie gerne nach einer persönlichen Beratung.