Ohne Energieausweis kein Verkauf

Energieausweis für Immobilien

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen sogenannten Energieausweis. Seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 ist der Eigentümer verpflichtet, bei dem Verkauf oder der Neuvermietung aktiv den Interessenten den zur Immobilie dazugehörigen Energieausweis vorzulegen. 

Bereits bei der Vermarktung einer Immobilie müssen die wichtigsten Energiewerte im Inserat aufgeführt werden. Dies betrifft beispielsweise die Art des Energieausweises, das Baujahr des Objekts und die Energieeffizienzklasse. Kommt es dann zu einem Besichtigungstermin, muss jeder Interessent die Informationen aus dem Energiepass unaufgefordert erhalten. 

Dabei sind zwei Arten des Energieausweises zu unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf den Werten des tatsächlichen Energieverbrauchs und ist einfacher und preiswerter als der bedarfsorientierte Ausweis. Für diesen wird der generelle Bedarf an Energie – unabhängig vom individuellen Heizverhalten – ermittelt.

Damit Ihnen bei Versäumnis der Vorlage eines Energieausweises keine Bußgelder drohen, kümmern wir uns um die Beschaffung des  passenden Ausweises und verwenden die Daten und Fakten vorschriftsgemäß für den gesamten Verkaufsprozess.

Der Energieausweis wird für Sie bei Auftragserteilung kostenfrei durch uns erstellt.