Bestellerprinzip auch beim Verkauf?

Richterhammer liegt auf einem Gesetzbuch

Der Begriff Bestellerprinzip war jüngst wieder in den Medien. Diesmal wird seitens der Politik über eine baldige Neuregelung der Provision der Immobilienmakler im Bereich Verkauf diskutiert. Auch hier soll es dann heißen: wer den Makler bestellt, zahlt auch dessen Courtage.

Ziel dieser Erweiterung des schon in der Vermietung bestehenden Bestellerprinzips soll die fortwährende Preisspirale stoppen und so mehr Menschen ein Eigenheim ermöglicht werden.

Unter Experten der Finanz- und Immobilienbranche ist der Nutzen einer solchen Reform allerdings umstritten. Der Bund für Steuerzahler fürchtet, dass Verkäufer die Maklerprovision einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen würden.

Die Folge davon wäre, dass die Verkaufspreise ansteigen werden, vor allem in den Ballungsgebieten, und der Traum vom Eigenheim wieder für viele ein Traum bleiben wird. Mit höheren Kaufpreisen würde sich auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer erhöhen.

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