Gibt es einen optimalen Mietvertrag?

Junges Paar wird vom Makler zum Mietvertrag beraten

Sie möchten Ihre Wohnimmobilie im Rhein-Main-Gebiet vermieten? Da Sie im besten Fall ein langjähriges Mietverhältnis eingehen, sollten Sie sich genau über die rechtlichen Anforderungen des Mietvertrags informieren. Wir verraten Ihnen, welche Details besonders wichtig sind.

Die formalen Anforderungen: Wie sollte ein Mietvertrag aussehen?

Die Rechte von Mietern sind in Deutschland sehr umfassend. Entsprechend gut sollten Sie den Mietvertrag vorbereiten, damit er rechtlich einwandfrei ist. Wichtig sind dabei die grundlegenden Formalitäten wie:

  • Der Mietvertrag muss alle Vertragsparteien (Mieter bzw. Bewohner und Vermieter) nennen sowie die genaue Wohneinheit bezeichnen (Adresse, Etage und Lage). Geben Sie auch an, was eventuell mitvermietet wird (z. B. Einbauküche, Stellplatz, Waschkeller, Fahrradkeller, etc.).
  • Der Mietvertrag muss die vereinbarte Miete und den Beginn des Mietverhältnisses beinhalten.
  • Der Mietvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Muss ein Mietvertrag schriftlich erfolgen?

Nicht grundsätzlich. Auch ein mündlicher Mietvertrag besitzt Gültigkeit. Der Gesetzgeber verlangt nur dann einen Mietvertrag in Schriftform, wenn ein befristetes Mietverhältnis von mehr als einem Jahr eingegangen wird. Allerdings sollten sowohl Vermieter als auch Mieter auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, um Klarheit zu schaffen.

Was sollte idealerweise im Mietvertrag enthalten sein?

Neben den Mindestanforderungen sollten Sie im Mietvertrag weitere Angaben und Regelungen machen, um Rechtsklarheit für den Mieter und Sie selbst zu schaffen.

  • Machen Sie idealerweise Angaben zur Abrechnung der Betriebskosten (Betriebskostenpauschale, Betriebskostenvorauszahlung).
  • Bei einer Betriebskostenvorauszahlung müssen Sie außerdem Angaben zur Nebenkostenabrechnung machen.
  • Machen Sie außerdem Angaben zur Kaution, sofern Sie diese vom Mieter verlangen: Höhe, Zahlungsart, Konto.
  • Geben Sie an, inwiefern Mieterhöhungen möglich sind (z. B. Staffelmiete, Indexmiete).

Bei befristeten Mietverträgen müssen Sie das Ende des Mietverhältnisses angeben.

Regelungen können Sie in Bezug auf folgende Punkte machen:

  • Hausordnung und Ruhezeiten (in der Regel wird die Hausordnung separat als Anlage zum Mietvertrag dem Mieter übergeben)
  • Gartenpflege und Verkehrssicherungspflicht (z. B. Winterdienst)
  • Untervermietung der Wohnräume
  • Verpflichtungen des Mieters, die Wohnräume vor Frostschäden zu schützen (Heizen der Wohnräume)
  • Zeitraum der Heizperiode
  • Schadensmeldung bzw. Schadensregulierung (z. B. Schönheitsreparaturen)
  • Haltung von Haustieren

Was müssen Vermieter und Mieter bei Mietverträgen beachten?

Im Idealfall sorgt der Mietvertrag für ein möglichst ruhiges Mietverhältnis, ohne Streitigkeiten. Möglich wird dies aber nur dann, wenn der Mietvertrag detailliert und eindeutig ist – ungeachtet dessen, dass er der aktuellen Rechtsprechung entsprechen muss. Vermieter müssen hier insbesondere darauf achten, keine unlauteren Klauseln zu verwenden, die im Zweifelsfall den Mietvertrag nichtig machen. Hier gibt es einige Rechtsprechungen der letzten Jahre, die Vermieter kennen sollten.

Mieter sollten darauf achten, dass der Mietvertrag alle wichtigen Angaben, z. B. zur Wohnfläche, Miethöhe und Betriebskosten, enthält. Lesen Sie sich außerdem genau die Kündigungsvorschriften durch. Diese müssen zwingend den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Für Vermieter und Mieter ist es nicht leicht, alle gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht zu kennen. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Partner für die Vermietung an der Seite zu wissen. Kontaktieren Sie gerne das Team der BTI Immobilien GmbH!