Maklerprovision

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Maklerprovision

Wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, sind Makler oft die erste Anlaufstelle. Sie unterstützen bei der Suche nach potenziellen Käufern oder Verkäufern, stellen wichtige Dokumente bereit und nehmen den Auftraggebern einen Großteil der Arbeit ab.

Als Gegenleistung für ihre Dienstleistungen erhalten Makler in der Regel keine feste Geldsumme, sondern eine Maklerprovision. Diese orientiert sich am Wert der Immobilie und wird nur dann ausgezahlt, wenn der Geschäftsabschluss erfolgreich ist.

Aber wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland und wer trägt die Kosten – Käufer oder Verkäufer?

Was genau ist die Maklerprovision?

Die Bezahlung eines Maklers unterscheidet sich grundlegend von anderen Dienstleistern. Statt einen festen Betrag zu erhalten, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 652 genau, wie die Maklerprovision funktioniert.

Dort heißt es: „Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags […] einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises […] des Maklers zustande kommt. […]“

Das bedeutet, dass ein Makler nur dann eine Provision erhält, wenn der Kauf oder Verkauf erfolgreich abgeschlossen wird. Wenn es dem Makler nicht gelingt, einen geeigneten Interessenten zu finden und somit erfolglos bleibt, müssen lediglich die tatsächlich entstandenen Auslagen erstattet werden.

Gemäß Absatz 2 des § 652 BGB können Makler beispielsweise Kosten für Papier oder Fahrtkosten erstattet bekommen, aber keine zusätzlichen Pauschalen verlangen.

Das bedeutet, dass Makler ein großes Interesse daran haben, dass ein Vertrag erfolgreich zustande kommt. Die Maklerprovision ist fällig, sobald Verkäufer und Käufer einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben haben. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis.

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist frei verhandelbar und variiert daher von Bundesland zu Bundesland und je nach Objekt. In der Praxis hat sich eine Provision in Höhe von 7,14 Prozent etabliert, die für den Makler bei einem erfolgreichen Verkauf üblich ist.

Grundsätzlich ist die Maklerprovision zwischen dem Auftraggeber und dem Makler festlegbar. Wenn sich eine Immobilie in einer besonders begehrten Lage befindet und zu erwarten ist, dass sie einen außergewöhnlich hohen Preis erzielt, können Makler gelegentlich auch mit einer niedrigeren Provision einverstanden sein.

Allerdings sollte man hier nicht an der falschen Stelle sparen. Wichtiger als die Höhe der Maklerprovision ist es, einen seriösen Partner zu finden. Auftraggeber sollten darauf achten, dass der Makler seine versprochenen Aufgaben zuverlässig erfüllt und einen vertrauenswürdigen Eindruck hinterlässt. Dann lohnt es sich auch, die übliche Maklerprovision zu zahlen, um einen reibungslosen Immobilienverkauf zu gewährleisten.

Die Berechnungsgrundlage für die Maklerprovision ist der vereinbarte Kaufpreis, der im notariell beglaubigten Kaufvertrag festgehalten wird. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags, bei dem sowohl der Verkäufer als auch der Käufer unterschreiben, ist die Provision an den Makler zu zahlen.

Wer trägt die Maklerprovision?

Früher war es üblich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt hat und die Kosten vollständig auf den Käufer übertragen wurden. Das führte nicht nur bei Käufern zu Unmut, da der Makler in erster Linie dem Verkäufer zur Seite stand und es daher wenig verhältnismäßig schien, dass der Käufer die Provision übernehmen musste.

Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, hat der Gesetzgeber eingegriffen und mit dem Gesetz zur Teilung der Maklerprovision klare Grenzen für die Verteilung der Kosten gesetzt. Seit dem 23.12.2020 dürfen bei Maklerverträgen die Kosten nur noch maximal zur Hälfte auf den Käufer übertragen werden.

Die Grundlage dafür bildet § 656d BGB, der sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser bezieht. Bei gewerblichen Immobilien oder Mehrfamilienhäusern kann die Aufteilung der Maklerprovision anders gestaltet sein.

Käufer, die sich für eine gewerbliche Immobilie oder ein Mehrfamilienhaus interessieren, müssen damit rechnen, die Maklerprovision vollständig zu tragen. Hier gelten die Einschränkungen für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten nicht. Die Provision wird dann zu den üblichen Kaufnebenkosten hinzugerechnet und stellt in der Regel den größten Posten dar.

Maklerprovision bei der Vermietung

Für die Vermietung gelten andere gesetzliche Grundlagen als für den Verkauf einer Immobilie. Hier greift das Bestellerprinzip, das sich aus § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG) ergibt.

Das bedeutet, dass der Auftraggeber die gesamte Maklerprovision zahlen muss und sie nicht anteilig an die andere Partei weitergeben darf. Wenn Vermieter einen Makler beauftragen, müssen sie die Provision allein tragen.

Auch die Höhe der Provision bei der Vermietung kann frei verhandelt werden. In der Praxis liegt sie meist zwischen 1,5 und 2 Nettokaltmieten der Wohnung. Anders als beim Kaufpreis einer Immobilie dient also die Miete als Berechnungsgrundlage.

Ist die Provision von der Steuer absetzbar?

Die Maklerprovision kann beim Verkauf einer Immobilie schnell eine vierstellige Summe erreichen und gehört damit zu den gewichtigeren Nebenkosten. Es wäre also wünschenswert, wenn diese Ausgaben zumindest steuerlich absetzbar wären.

Allerdings gilt diese Möglichkeit nur für Käufer, die die Immobilie als Kapitalanlage betrachten. In diesem Fall zählt die Maklerprovision zu den Anschaffungskosten und kann steuerlich abgesetzt werden, was sich zumindest gewinnmindernd auswirkt.

Für private Käufer besteht diese Option nicht. Der Immobilienkauf ist nicht steuerlich absetzbar, sodass sie die Kosten vollständig tragen müssen.

Lohnt es sich, auf einen Makler zu verzichten?

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, beim Verkauf einer Immobilie einen Makler einzuschalten. Verkäufer können die Aufgaben auch selbst übernehmen und eigenständig nach einem Käufer suchen.

Allerdings ist der private Verkauf in der Praxis mit einigen Hürden und Herausforderungen verbunden. Sebastian Jacobitz von Wohnora.de bringt es auf den Punkt: „Zwar stellt die Maklerprovision für Verkäufer und Käufer gleichermaßen eine hohe finanzielle Belastung dar, aber oftmals ist der private Verkauf nicht die bessere Entscheidung. Insbesondere Verkäufer profitieren davon, dass Makler ein größeres Interesse weckt und dadurch einen besseren Preis erzielt. Viele Verkäufer unterschätzen außerdem den Aufwand, der mit dem Verkauf einer Immobilie verbunden ist. Die Bürokratie allein kann ohne Erfahrung nervenaufreibend sein und oft zu langwierigen Verzögerungen führen. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen, einen Makler zu beauftragen, der einem diese unangenehme und vielfältige Arbeit abnimmt.“

Die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine lebensverändernde Entscheidung. Um sicherzustellen, dass dabei nichts schiefgeht, stehen unsere Makler mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Die Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall bezahlt und beträgt in der Regel mehr als 3,5 Prozent des Kaufpreises, die in der Regel zu gleichen Teilen vom Käufer sowie Verkäufer zu zahlen ist. Auf diese Weise werden die Kosten fair auf Verkäufer und Käufer verteilt.

Im Privatbereich sind Makler beim Verkauf einer Immobilie unverzichtbar. Sie kennen den Markt bestens und finden geeignete Käufer, um einen fairen Preis zu erzielen. Als Verkäufer lohnt es sich daher, auf einen Immobilienmakler zu setzen, der Ihnen eine spürbare Unterstützung bietet und Ihnen den Aufwand abnimmt.

Gastbeitrag bei BTI Immobilien GmbH

Dieser Artikel wurden von Sebastian Jacobitz von Wohnora.de geschrieben als Gastbeitrag auf unserem Blog veröffentlicht. Bei Wohnora.de erfahren Sie alles Wissenswerte, um Ihren Wohntraum Realität werden zu lassen.