Wenn ein Angehöriger stirbt und Ihnen ein Haus oder Grundstück hinterlässt, gibt es viele Formalitäten zu klären. Insbesondere in Zeiten der Trauer ist es für viele Menschen aber nicht leicht, derlei wichtige Entscheidungen zu treffen, wie mit einer geerbten Immobilie umzugehen ist. Wir von BTI Immobilien bieten Ihnen die nötige Hilfestellung.
Erbe annehmen oder ablehnen?
Die dringendste Frage ist: Nehmen Sie das Erbe inklusive der Immobilie an oder nicht? Niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen, denn oftmals ist es mit mehr Schulden als Vermögen verbunden. Aber Sie müssen sich als Erbe mit dieser Frage zügig auseinandersetzen, denn die Annahme- bzw. Ablehnfrist läuft sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft ab. Die Annahme erfolgt automatisch, wenn nicht abgelehnt wird.
Prüfen Sie die Vermögenssituation des Erblassers. In diesem Zusammenhang kann eine Wertermittlung für die geerbte Immobilie hilfreich sein, um den realen Verkehrswert einzuschätzen. Beantragen Sie auch einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt und einen aktuellen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, um über Grundschulden, Lasten und Dienstbarkeiten Auskunft zu erhalten.
Erbschein für die Grundbuchänderung der Immobilie beantragen
Nehmen Sie das Erbe inklusive der Immobilie an, benötigen Sie den Erbschein. Diesen stellt das Amtsgericht bzw. Nachlassgericht auf Antrag aus – etwa durch Vorlage des Testaments. Mit dem Erbschein können Sie die Immobilie im Grundbuch auf Ihren Namen ändern lassen. Lassen Sie die Immobilie innerhalb von zwei Jahren nach Erbfall umschreiben, entfallen die Kosten für die Grundbuchänderung.
Immobilie mit mehreren Erben geerbt – was müssen Sie beachten?
Erbengemeinschaften müssen Entscheidungen über den Nachlass immer gemeinsam treffen. Können sich Erben nicht einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung als Lösung. Diese kommt einer Zwangsversteigerung gleich und führt in der Regel zu einem verringerten Preis als bei einem regulären Verkauf. Die Teilungsversteigerung gilt es daher möglichst zu vermeiden.
Welche Möglichkeiten gibt es mit einer geerbten Immobilie?
Wenn Sie das Erbe angenommen haben, sollten Sie genau überlegen, wie Sie mit der geerbten Immobilie umgehen. Dabei sollten Sie nicht nur mögliche Schulden des Erblassers und die eigene Wohnsituation berücksichtigen, sondern auch steuerliche Aspekte.
Die Immobilie selbst bewohnen
Die geerbte Immobilie selbst zu bewohnen, bietet viele Vorteile: Sie besitzen nicht nur eine eigene Immobilie und sparen beispielsweise Mietkosten. Sie umgehen auch die Erbschaftssteuer, wenn Sie die Immobilie für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.
Ist die Immobilie für Sie allein zu groß, besteht die Möglichkeit eines Umbaus bzw. einer Teilung der Immobilie. Durch zwei separate Wohneinheiten besteht die Option, eine zu bewohnen und die andere zu vermieten.
Die Immobilie vermieten
Natürlich können Sie die Erbschaftsimmobilie auch komplett vermieten. Das ist eine gute Option, wenn Sie durch die Mieteinnahmen beispielsweise Restschulden des Erblassers tilgen möchten oder der Immobilienmarkt aktuell keine attraktiven Erlöse verspricht. Nicht zuletzt kann die Vermietung in Darmstadt und Frankfurt auch für Sie zusätzliche Einnahmen ermöglichen.
Die Immobilie verkaufen
Der Verkauf ist oftmals die erste Wahl von Erben. Viele bewohnen bereits eine eigene Immobilie oder möchten den Wohnort nicht wechseln. Auch kann der Erlös mögliche Schulden des Erblassers tilgen. Beachten Sie beim Verkauf, dass eine Spekulationssteuer anfallen könnte, wenn der Erblasser die Immobilie weniger als zehn Jahre selbst bewohnt hat.
Gerne stehen wir von BTI Immobilien Ihnen bei einem Erbschaftsfall zur Seite und vermitteln, wenn nötig, bei Unstimmigkeiten mit Miterben. Vereinbaren Sie einen Termin!