Lange Zeit haben Sie gemeinsam Ihren Traum vom Eigenheim gelebt, nun müssen die Besitztümer aufgeteilt werden. Was Scheidungs- und Trennungspaare in Bezug auf ihre Immobilie wissen müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Die Experten von BTI Immobilien stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Was passiert mit der Immobilie bei einer Scheidung?
Was mit der Immobilie bei einer Scheidung passiert bzw. wer über den Verbleib der Immobilie entscheiden darf, hängt davon ab, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Wurde die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft, sind in der Regel beide Partner Eigentümer. Sie dürfen nur gemeinsam über den Verbleib der Immobilie entscheiden.
Wurde die Immobilie von einem Partner mit in die Ehe gebracht, etwa durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung, steht er zunächst alleine im Grundbuch. In diesem Fall entscheidet nur er über den Verbleib der Immobilie.
Wurde die Immobilie vor der Ehe gemeinsam erworben, regelt im besten Fall ein sogenannter Partnervertrag, wie bei einer Scheidung bzw. Trennung vorzugehen ist.
Welche Möglichkeiten gibt es für den Umgang mit Scheidungsimmobilien?
Für den Fall, dass ein Ehepaar die Immobilie gemeinsam erworben hat und beide im Grundbuch eingetragene Eigentümer sind, müssen beide Partner gemeinsam über den Verbleib der Immobilie entscheiden. Bleibt eine Einigung aus, ist die Teilungsversteigerung der letzte Ausweg.
Die Immobilie wird von einem Partner bewohnt
Bleibt ein Partner in der Immobilie wohnen, muss er den anderen auszahlen. Der ausziehende Partner wird im Grundbuch gelöscht und trägt keine Verpflichtungen mehr in Bezug auf die Immobilie. Kann der verbleibende Partner die Auszahlung nicht leisten, könnte eine Mietvereinbarung oder Verrechnung mit Unterhaltszahlungen eine mögliche Lösung sein.
Die Immobilie wird real geteilt
Bei der Realteilung werden zwei separate Wohneinheiten geschaffen, die per Grundbuchänderung durch eine notarielle Teilungserklärung zu eigenständigen Immobilien werden. Jeder Partner verfügt über seine eigene Immobilie, die er bewohnen, vermieten oder verkaufen darf.
Die Immobilie wird an Kinder verschenkt
Um Stress und Unstimmigkeiten zu umgehen, können Scheidungspaare die Immobilie an ihre Kinder verschenken. Sind diese noch minderjährig muss ein Vormundschaftsgericht der Eigentumsübertragung zustimmen. Zu beachten ist, dass die Kinder Eigentümer der Immobilie mit allen Verpflichtungen werden (Grundsteuer, Instandhaltung etc.). Eltern sollten diese Situation genau klären und entsprechend vorsorgen.
Die Immobilie wird vermietet
Soll die Immobilie aus wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen im Besitz bleiben, bietet sich eine Vermietung an. Beide Partner treten dann als Vermieter auf. Das gilt in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, für Mieteinnahmen bzw. Mietrendite sowie Ausgaben und Schulden.
Die Immobilie wird verkauft
Der Verkauf der Immobilie ist für viele Scheidungspaare der einfachste Weg aus der Situation: Er ermöglicht einen klaren Schlussstrich, der Erlös wird aufgeteilt und niemand muss sich um die Immobilie kümmern. Über einen Verkauf sollte man insbesondere dann nachdenken, wenn ein Verkauf rentabel erscheint, damit Schulden getilgt werden können, keine steuerlichen Nachteile entstehen und keine Kinder vorhanden oder an einer Schenkung interessiert sind.
Auf die Beratung kommt es an
Insbesondere in so angespannten Situationen wie einer Scheidung oder Trennung ist es ratsam, einen neutralen Partner an die Seite zu holen, der wichtige Fragen in Bezug auf die Immobilie als hohen Vermögenswert in der Ehe beantworten kann und bei der finalen Entscheidung unterstützt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit dem Team von BTI Immobilien – wir helfen Ihnen in Ihrer schwierigen Situation gerne weiter.