Immobilienkauf bei unverheirateten Paaren: Das sollten Sie wissen

Glückliches unverheiratetes Paar mit Umzugskartons im gekauften Haus

Auch Paare ohne Trauschein möchten sich den Traum von der eigenen Immobilie in Darmstadt oder Frankfurt erfüllen – und das ist selbstverständlich möglich. Dennoch sollten Sie einige Aspekte beachten bzw. im Vorfeld klären, damit Klarheit über die Eigentumsverhältnisse herrscht – auch im Trennungsfall.

Was sollten unverheiratete Paare in Bezug auf den Hauskauf beachten?

Niemand wird Sie davon abhalten, ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft eine Immobilie zu erwerben. Allerdings sind unverheiratete Paare vor dem Gesetz weniger gut geschützt, was dann zum Problem wird, wenn ein Partner verstirbt, man sich trennt oder das Haus verkaufen möchte.

Wichtig ist daher: Klären Sie Details zu verschiedenen Situationen in einem Partnervertrag und halten Sie fest, wer wie viel Eigenkapital oder welche Möbel mit eingebracht hat. Vereinbaren Sie auch Regelungen zur Finanzierung der Immobilie und wie die Eigentumsverhältnisse im Falle einer Heirat verteilt werden: Die Immobilie würde nicht als gemeinsam erworbenes Vermögen gelten, da sie vor der Heirat erworben wurde. Bei einer möglichen Trennung würde der Wert nicht mit einfließen.

Einen Partnervertrag sollten Sie stets notariell beglaubigen lassen, damit dieser z. B. im Todesfall Bestand hat.

Wer wird Eigentümer beim Immobilienkauf ohne Trauschein?

Grundsätzlich können Sie beide Eigentümer der Immobilie werden. Entscheidend ist, wer im Grundbuch eingetragen wird. Die Besitzverhältnisse können individuell im Grundbuch angegeben werden – beispielsweise je zur Hälfte oder entsprechend der eingebrachten Eigenkapitalmittel (ein Drittel und zwei Drittel, ein Zehntel und neun Zehntel, etc.). Möglich ist auch dann eine gleichberechtigte Eintragung im Grundbuch, wenn ein Partner Eigenkapital einbringt, der andere Eigenleistung. Hier haben Sie grundsätzlich Entscheidungsfreiheit.

Beide Partner im Grundbuch eintragen

Idealerweise stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, denn so haben auch beide Partner Ansprüche auf die Immobilie. Das ist auch nachträglich möglich, wenn ein Partner die Immobilie vor der Beziehung erworben oder geerbt hat. Dass beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, hat z. B. im Erbfall Vorteile. Bei unverheirateten Paaren greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, sodass der nicht im Grundbuch stehende Partner keine Ansprüche auf die Immobilie hat und diese an Kinder oder Geschwister vererbt wird. Sind jedoch beide eingetragene Eigentümer, hat der verbleibende Partner einen Anspruch auf die Immobilie. Dennoch ist es ratsam, zusätzlich einen Erbvertrag bzw. ein Testament aufzusetzen, in dem der Erbfall klar geregelt ist.

Beratung erleichtert unverheirateten Paaren den Hauskauf

Kompliziert wird der Hauskauf für unverheiratete Paare vor allem, weil sie viele potenzielle Situationen individuell klären und vertraglich vereinbaren müssen – Situationen, die bei verheirateten Paaren gesetzlich festgelegt sind. Das bedeutet aber nicht, dass ein Immobilienkauf ohne Trauschein unmöglich ist.

Um die verschiedenen Fallstricke zu umgehen, ist eine Beratung und professionelle Unterstützung unerlässlich. Als erfahrener Makler in Darmstadt und Frankfurt helfen wir, die Herausforderungen des Hauskaufs zu meistern – ob mit oder ohne Heiratsurkunde. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit unseren Immobilienexperten von BTI Immobilien!